Wartung Industrieanlagen & Technischer Support
Wartung Industrieanlagen & Technischer Support
in Ludwigshafen am Rhein
In Chemiebetrieben in Ludwigshafen am Rhein beginnt eine Wartung nicht mit dem Werkzeug, sondern mit der Arbeitserlaubnis. Erst wenn der Betrieb die Anlage für den Eingriff freigegeben hat, werden mechanische und elektrische Komponenten geprüft und erkannte Mängel im vereinbarten Umfang instand gesetzt.
Ludwigshafen am Rhein zählt rund 177.000 Einwohner und liegt in Rheinland-Pfalz.
Am BASF-Verbundstandort in Ludwigshafen am Rhein laufen auf rund zehn Quadratkilometern Werksfläche rund 200 Produktionsanlagen. In Chemiebetrieben wird üblicherweise jeder Eingriff einzeln erlaubt: Der Betreiber legt fest, welche Arbeiten zulässig sind, wie die Anlage abgesperrt und entleert ist und welche Schutzmaßnahmen gelten. Liegt der Arbeitsbereich in einem explosionsgefährdeten Bereich, gelten zusätzliche Bedingungen. Für die Planung heißt das: Je genauer der Eingriff vorher beschrieben ist, desto weniger Zeit kostet die Freigabe vor Ort.
Für einen Einsatz in Ludwigshafen am Rhein beschreiben wir den geplanten Eingriff so, dass er als Grundlage für die Arbeitserlaubnis dienen kann. Nach der Freigabe prüfen wir mechanische und elektrische Komponenten, tauschen Ersatzteile, unterstützen bei der Eingrenzung technischer Störungen und beim Wiederanlauf, jeweils im vereinbarten Umfang. Wartung und technischen Support führen wir bundesweit und projektbezogen aus.
Häufige Fragen zu Wartung Industrieanlagen & Technischer Support in Ludwigshafen am Rhein
Was geschieht, wenn während der Arbeiten ein zusätzlicher Eingriff nötig wird?
Die erteilte Erlaubnis deckt ihn in der Regel nicht ab. Der Befund wird mit dem Betrieb besprochen; ob und wann der zusätzliche Eingriff erfolgt, entscheidet der Betreiber mit einer eigenen Freigabe.
Welche Angaben braucht eine Arbeitserlaubnis?
Üblich sind Art und Ort der Arbeiten, eingesetzte Werkzeuge und Hilfsmittel, der Zeitraum und die beteiligten Personen. Welche Formulare und Unterweisungen gelten, gibt der Betreiber vor; die Angaben für unseren Teil der Arbeiten stellen wir zusammen.
Was gilt in explosionsgefährdeten Bereichen?
Der Betreiber legt anhand der Zoneneinteilung fest, welche Bedingungen für Fremdfirmen gelten und ob Arbeiten dort zulässig sind. Ob ein Einsatz in einem solchen Bereich zum Projektumfang gehören kann, wird vor Beginn geklärt; ohne diese Klärung wird dort nicht gearbeitet.